BAFA-Förderung

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Sichern Sie sich bis zu 50 % Zuschuss durch die staatliche Förderung der BAFA für die Investition in eine neue energieeffiziente Druckluftanlage oder Vakuumpumpe.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die „alte“ Förderung in die neue Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (EEW) überführt. Unter dem „Modul 1: Querschnittstechnologien“ werden weiterhin Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz hocheffizienter Druckluftanlagen / Vakuumpumpen gefördert.

Höhe der Förderung

  • ab 01.05.2023 gibt es neue Regelungen im Bereich BAFA-Förderrichtlinien

  • Kleinstunternehmen bis 9 tätige Personen und bis zu 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie kleine Unternehmen bis 49 tätige Personen und bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz erhalten nun 50% BAFA-Zuschuss auf förderfähige Maschinen.

  • Mittlere Unternehmen erhalten ihren bisherigen BAFA-Zuschuss von 40 % der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionskosten (Artikel 38 AGVO)

  • Großunternehmen erhalten ihren bisherigen BAFA-Zuschuss von 30 % der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionskosten (Artikel 38 AGVO)

  • Förderfähig sind zudem Nebenkosten im Zusammenhang mit der förderfähigen Investition

  • Die Nebenkosten können maximal 30% der Investitionskosten betragen

Zu den Nebenkosten zählen die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Maßnahme stehenden und nicht aus Eigenleistung des antragstellenden Unternehmens erbrachten Kosten für die Planung und Installation. Hierzu gehören auch die Kosten für Aufstellung, Montage und Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung der Betriebsbereitschaft. Inbetriebnahme Kosten sind nach wie vor nicht förderfähig.

Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

  • Installation einer übergeordneten Steuerung

  • Installation einer Wärmerückgewinnung

  • Neu-/Ersatzinvestition eines Schraubenkompressors

  • Netto-Investitionen von mindestens 2.000 Euro

Neuerdings gibt es übrigens keine Obergrenze der Investitionssumme – nur bei der Zuwendung je Standort- Vorhaben liegt sie nun bei 30.000,– Euro. Höchstgrenze pro Unternehmen für alle Fördermaßnahmen innerhalb von 3 Jahren: 200.000 Euro (Förderung).

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BAFA Förderung

Beispielrechnung mit 40% Förderung

Beispielrechnung mit 40% Förderung

**So können Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro (bzw. einer Jahresbilanz von 43 Mio. Euro) mit 40% Förderung rechnen. Für die übrigen Unternehmen sind es immerhin noch 30% Förderung, die Ihnen den Abschied von Ihren Altgeräten erleichtern. Höchstgrenze pro Unternehmen für alle Fördermaßnahmen innerhalb von 3 Jahren: 200.000 Euro (Förderung).

Doppelt sparen: BAFA-Förderung für Druckluftsysteme
Sichern Sie sich 40 % Umweltprämie für Ihren alten Kompressor durch die Investition in eine neue energieeffiziente Druckluftanlage.
Das BAFA fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hocheffiziente Querschnittstechnologien.

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