Sichern Sie sich bis zu 50 % Zuschuss durch die staatliche Förderung der BAFA für die Investition in eine neue energieeffiziente Druckluftanlage oder Vakuumpumpe.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die „alte“ Förderung in die neue Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (EEW) überführt. Unter dem „Modul 1: Querschnittstechnologien“ werden weiterhin Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz hocheffizienter Druckluftanlagen / Vakuumpumpen gefördert.
Höhe der Förderung
ab 01.05.2023 gibt es neue Regelungen im Bereich BAFA-Förderrichtlinien
Kleinstunternehmen bis 9 tätige Personen und bis zu 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie kleine Unternehmen bis 49 tätige Personen und bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz erhalten nun 50% BAFA-Zuschuss auf förderfähige Maschinen.
Mittlere Unternehmen erhalten ihren bisherigen BAFA-Zuschuss von 40 % der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionskosten (Artikel 38 AGVO)
Großunternehmen erhalten ihren bisherigen BAFA-Zuschuss von 30 % der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionskosten (Artikel 38 AGVO)
Förderfähig sind zudem Nebenkosten im Zusammenhang mit der förderfähigen Investition
Die Nebenkosten können maximal 30% der Investitionskosten betragen
Zu den Nebenkosten zählen die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Maßnahme stehenden und nicht aus Eigenleistung des antragstellenden Unternehmens erbrachten Kosten für die Planung und Installation. Hierzu gehören auch die Kosten für Aufstellung, Montage und Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung der Betriebsbereitschaft. Inbetriebnahme Kosten sind nach wie vor nicht förderfähig.
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Installation einer übergeordneten Steuerung
Installation einer Wärmerückgewinnung
Neu-/Ersatzinvestition eines Schraubenkompressors
Netto-Investitionen von mindestens 2.000 Euro
Neuerdings gibt es übrigens keine Obergrenze der Investitionssumme – nur bei der Zuwendung je Standort- Vorhaben liegt sie nun bei 30.000,– Euro. Höchstgrenze pro Unternehmen für alle Fördermaßnahmen innerhalb von 3 Jahren: 200.000 Euro (Förderung).
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